Mox vero ad nos sub litteris publicis iudicis singillatim de omnibus nominatimque referatur, procul dubio neglegentia multanda.
von henri.h am 14.08.2024
Es soll alsbald unter öffentlichen Schreiben des Richters einzeln und namentlich über alle Angelegenheiten berichtet werden, wobei Nachlässigkeit ohne Zweifel zu bestrafen ist.
von ayla953 am 08.10.2013
Ein detaillierter Bericht über alles soll uns bald durch amtliche Dokumentation des Richters vorgelegt werden, wobei jeder Punkt namentlich aufgeführt wird, und jede Nachlässigkeit wird zweifellos bestraft werden.