Si quis autem ex litigatoribus detectus fuerit separatim tractasse cum pluribus et adversario suo tali fraude subtraxisse paris defensionis copiam, ostendet procul dubio iniquam a se litem foveri et auctoritatem iudicis a se lusam experietur.
von marleen.h am 16.02.2015
Wenn jemand aus der Gruppe der Streitparteien dabei ertappt wird, separat mit mehreren Personen verhandelt und seinem Gegner durch solchen Betrug die Möglichkeit einer gleichberechtigten Verteidigung entzogen zu haben, wird er zweifellos aufzeigen, dass von ihm ein ungerechter Rechtsstreit geführt wird und er wird erfahren, dass er die Autorität des Richters verspottet hat.
von cristine938 am 26.07.2021
Wenn eine Partei eines Rechtsstreits dabei erwischt wird, heimlich mit mehreren Personen zu verhandeln und dadurch ihrem Gegner arglistig die faire Verteidigungsmöglichkeit zu entziehen, wird sie eindeutig offenbaren, dass sie einen ungerechten Prozess verfolgt und mit Konsequenzen für die Untergrabung der richterlichen Autorität rechnen muss.