Servorum capitis crimine damnatorum peculia dominis non auferri notum est, sed quod servum dominus habuisse probaverit, recipiet pretiumque rerum, si quae ex eo distractae sunt.
von ahmad.l am 23.04.2016
Es ist bekannt, dass Herren die Habe von Sklaven, die wegen Kapitalverbrechen verurteilt wurden, nicht verlieren, sondern der Herr wird alles erhalten, was er nachweisen kann, dass der Sklave besessen hat, sowie den Wert aller Gegenstände, die aus diesem Besitz verkauft wurden.
von marla8963 am 18.01.2024
Bei Sklaven, die wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurden, ist bekannt, dass deren Vermögen den Herren nicht entzogen wird, sondern der Herr wird das empfangen, was er nachweislich vom Sklaven besessen hat, sowie den Erlös der Sachen, falls diese verkauft wurden.