Quod vero petitur, si fuerit negatione dubium, per cautionem conservabitur ac petitio differetur, ut, si fuerit approbata libertas, ( quoniam et ipsis, qui his rem commiserunt, medendum est) gestarum rerum ab eodem ratio atque omne quod debebitur reposcatur, ut servitute depulsa qui pro domino quondam fuerat habeat, quod ut servo dominii iure largitus est et quae ex earum rerum quaestu ac fructibus conciliata sunt et quae de furtivis compendiis obscure capta ac parata sunt, cum liberum esse non oporteat, quod apud servum dominus peculii nomine collocaverat.
von eliah.j am 09.08.2019
Wenn jemandes Anspruch auf Freiheit durch Leugnung angefochten wird, sollte die Angelegenheit durch Sicherheitsmaßnahmen bewahrt und das Gesuch aufgeschoben werden. Dann, wenn die Freiheit nachgewiesen ist (da wir auch diejenigen schützen müssen, die diesen Personen Eigentum anvertraut haben), muss die Person Rechenschaft über ihre Handlungen ablegen und alle Schulden zurückzahlen. Sobald sie aus der Sklaverei befreit ist, kann der ehemalige Herr zurückfordern, was er der Person während ihrer Sklavenzeit gegeben hat, einschließlich Gewinne und Erträge dieser Vermögenswerte sowie etwaiger verborgener Gewinne aus Diebstahl, da das, was der Herr dem Sklaven als Peculium (persönliches Eigentum) gegeben hat, nicht zu freiem Eigentum werden sollte.
von leon.941 am 27.06.2014
Was tatsächlich begehrt wird, falls es durch Leugnung zweifelhaft sein sollte, wird durch Vorsicht bewahrt und das Begehren aufgeschoben, so dass, wenn die Freiheit bestätigt worden sein wird, (da auch denjenigen, die die Angelegenheit hierher übertragen haben, geholfen werden muss) die Abrechnung der von derselben Person vollbrachten Handlungen und alles, was geschuldet sein wird, zurückgefordert werden soll, damit, nachdem die Knechtschaft vertrieben worden ist, derjenige, der zuvor als Herr galt, das haben möge, was er kraft des Herrschaftsrechts dem Sklaven gewährt hat, und was aus dem Gewinn und den Früchten dieser Angelegenheiten erworben wurde und was heimlich aus betrügerischen Gewinnen entnommen und vorbereitet wurde, da es nicht frei sein sollte, was der Herr beim Sklaven unter dem Namen des Peculium hinterlegt hatte.