Ea vero, quae testamento vel donatione quaesita sunt aut quae ex earum rerum emolumentis empta confectaque sunt, eidem ingenuo deputentur.
von filipp.u am 22.08.2017
Diejenigen Sachen, die durch Testament oder Schenkung erworben wurden oder die aus den Erträgen dieser Sachen gekauft und hergestellt wurden, sollen demselben Freigeborenen zugewiesen werden.
von leni.9959 am 27.04.2019
Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde, sowie alles, was mit Einkommen aus solchem Vermögen gekauft oder hergestellt wurde, soll derselben freien Person zugerechnet werden.