Si quis in libertatem proclamaverit, id, quod apud se esse eius qui se dominum dicit profitebitur, quoniam de eo non dubitatur, reddi ac referri iudex protinus pronuntiabit.
von paulina948 am 21.01.2020
Wenn jemand die Freiheit proklamiert, wird der Richter unverzüglich anordnen, dass das, was derjenige in seinem Besitz hat und was der vermeintliche Herr als sein Eigentum bezeichnet, und wovon keine Zweifel bestehen, zurückgegeben und übergeben wird.
von leopold.827 am 07.04.2018
Wenn jemand seine Freiheit beansprucht, wird der Richter unverzüglich anordnen, dass alle Gegenstände, deren Besitz die Person gegenüber demjenigen zugibt, der sich als ihr Herr bezeichnet, zurückgegeben werden müssen, da in dieser Angelegenheit kein Zweifel besteht.