Ipsius quoque praesentiae potestas ei dabitur, quoad rationes per eum administratae reddantur ac dispungantur.
von liana.979 am 26.12.2022
Ihm wird es auch erlaubt sein, anwesend zu bleiben, bis er alle von ihm verwalteten Rechnungen vorgelegt und abgerechnet hat.
von jayson.q am 16.03.2021
Ihm wird auch die Befugnis seiner Präsenz selbst gewährt werden, bis die durch ihn verwalteten Rechenschaftsberichte vollständig vorgelegt und abgerechnet sind.