Ne quis pro coercitione delicti vel pistoribus vel cuicumque alteri corpori, cum alterius sit corporis, addicatur:
von ben.9821 am 11.01.2020
Es soll niemand aufgrund der Bestrafung eines Vergehens den Bäckern oder irgendeinem anderen Verband zugewiesen werden, wenn er einem anderen Verband angehört.
von kira.s am 02.05.2016
Niemand, der einem Zunft angehört, soll als Strafe für ein Vergehen den Bäckern oder einer anderen Zunft zugewiesen werden.