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von teresa9881 am 22.12.2016
Ein Sklave, der durch Urteil verurteilt wurde, sofern ihm auf irgendeine Weise durch das Urteil das Eigentumsrecht nicht aberkannt wurde, hat seinem Herrn Gehorsam zu leisten.
von ewa.9825 am 08.11.2024
Wenn ein Sklave gerichtlich verurteilt wurde, aber die Eigentumsrechte seines Herrn in keiner Weise aufgehoben wurden, schuldet er seinem Herrn weiterhin Gehorsam.