Dominis servorum per accusatoris calumniam tortorum adversus eum poena dupli lege iulia providetur.
von domenik.f am 17.04.2018
Das julische Gesetz sieht eine doppelte Entschädigung für Sklavenbesitzer vor, deren Sklaven aufgrund falscher Anschuldigungen gefoltert wurden.
von flora.d am 23.03.2021
Für Herren von Sklaven, die durch die Verleumdung des Anklägers gefoltert wurden, wird nach dem Lex Iulia eine Strafe in doppelter Höhe vorgesehen.