Tutoris tui lege iulia de vi privata damnati si tertia pars bonorum fisco vindicata est, tutelae actionem pro ea portione adversus fiscum dirige, modo si nulla praescriptio locum habeat.
von fiete828 am 16.11.2023
Von deinem Vormund, der nach der Lex Iulia wegen privater Gewalt verurteilt wurde, wenn ein Drittel des Vermögens von der Staatskasse beansprucht wurde, richte die Klage aus Vormundschaft für diesen Anteil gegen die Staatskasse, nur wenn keine Verjährung eingetreten ist.
von liana.c am 04.05.2015
Wenn ein Drittel des Vermögens deines Vormunds nach seiner Verurteilung nach dem Julischen Gesetz über private Gewalt vom Fiskus beschlagnahmt wurde, kannst du gegen den Fiskus eine Vormundschaftsklage für diesen Anteil erheben, vorausgesetzt, keine Verjährungsfrist steht dem entgegen.