Ob debitum viri vel civile munus res uxoris qui pignori capiunt, vim contrahere videntur.
von noel.828 am 12.11.2024
Diejenigen, die das Eigentum der Ehefrau als Pfand wegen der Schuld oder der bürgerlichen Verpflichtung des Ehemanns in Anspruch nehmen, scheinen Gewalt auszuüben.
von fabio.904 am 26.10.2020
Personen, die das Eigentum einer Ehefrau als Sicherheit für die Schulden oder öffentlichen Verpflichtungen ihres Mannes beschlagnahmen, scheinen einen Gewaltakt auszuüben.