Qui calumniatores pronuntiantur, in publicorum dumtaxat iudiciorum quaestionibus, non etiam in liberalibus causis, quae privatas disceptationes continent, periclitari solent.
von muhammed.u am 02.03.2022
Diejenigen, die als Verleumder bezeichnet werden, pflegen nur in öffentlichen Gerichtsverfahren gefährdet zu werden, nicht jedoch in liberalen Rechtssachen, die private Streitigkeiten beinhalten.
von justin859 am 13.12.2017
Personen, die als Falschankläger bezeichnet werden, sind typischerweise nur in strafrechtlichen Gerichtsverfahren, nicht jedoch in zivilrechtlichen Verfahren mit privaten Streitigkeiten mit Konsequenzen konfrontiert.