Reos capitalium criminum absentes etiam per procuratorem defendi leges publicorum iudiciorum permittunt.
von zoey.956 am 18.12.2023
Die Gesetze der öffentlichen Gerichtsverfahren erlauben es, Angeklagte in Kapitalstrafsachen auch in Abwesenheit durch einen Bevollmächtigten zu verteidigen.
von lilly.948 am 01.09.2021
Die öffentlichen Gerichtsgesetze erlauben es Angeklagten in Kapitalverbrechen, auch in ihrer Abwesenheit durch einen Rechtsbeistand vertreten zu werden.