Non enim, si reus absolutus est, ex eo solo etiam accusator, qui potest iustam habuisse veniendi ad crimen rationem, calumniator credendus est.
von wolfgang.m am 15.09.2024
Allein die Tatsache, dass ein Angeklagter freigesprochen wird, bedeutet nicht, dass der Staatsanwalt, der möglicherweise triftige Gründe für die Anklage hatte, als böswilliger Ankläger gelten sollte.
von joana.w am 18.04.2015
Denn allein die Tatsache, dass der Angeklagte freigesprochen wurde, bedeutet nicht, dass der Ankläger, der möglicherweise einen berechtigten Grund für die Anklage hatte, als Verleumder gelten muss.