In iudicum autem debet esse diligentia, ut, si nulla rationabilis a reo vel accusatore dilatio postuletur, urgueant talium causarum notionem non expectatis moris.
von yanick.962 am 21.11.2023
Richter sollten sorgfältig darauf achten, dass sie solche Fälle ohne unnötige Verzögerungen prüfen, es sei denn, der Angeklagte oder Staatsanwalt beantragt eine begründete Verschiebung.
von carolina.s am 26.05.2016
Bei Richtern sollte Sorgfalt herrschen, sodass sie, wenn weder vom Beklagten noch vom Ankläger eine begründete Verzögerung verlangt wird, die Untersuchung solcher Fälle unverzüglich vorantreiben, ohne auf Verzögerungen zu warten.