Hi autem, qui suas suorumque iniurias defendunt et qui cognatos suos in accusationem deduxerunt, omnimodo abolitionem petere non prohibentur.
von evelyne901 am 03.07.2016
Diejenigen jedoch, die ihre eigenen und die Verletzungen ihrer Angehörigen verteidigen und die ihre Verwandten zur Anklage gebracht haben, sind in keiner Weise daran gehindert, eine Abolition zu beantragen.
von linea.g am 01.07.2017
Diejenigen, die Unrecht gegen sich selbst und ihre Familien verteidigen und die Anklage gegen ihre Verwandten erhoben haben, werden keinesfalls daran gehindert, eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen.