Praeses provinciae si perspexerit abolitionem ad omnia crimina quae mota sunt pertinentem a se impetratam, ne semel finita instaurentur, intercessione auctoritatis suae prospiciet.
von collin9887 am 06.09.2024
Wenn der Provinzgouverneur erkennt, dass eine umfassende Entlastung für alle erhobenen Anklagen von ihm erwirkt wurde, wird er kraft seiner Autorität verhindern, dass bereits abgeschlossene Fälle wieder aufgerollt werden.
von marko.945 am 29.01.2024
Der Gouverneur der Provinz wird, wenn er wahrgenommen hat, dass die Entlastung für alle erhobenen Anklagen von ihm erlangt wurde, durch sein Amtsautorität dafür Sorge tragen, dass bereits abgeschlossene Angelegenheiten nicht wieder aufgenommen werden.