Praeses provinciae, si eum qui aedilitate fungitur servum tuum esse cognoverit, si quidem non ignarum condicionis suae ad aedilitatem adspirasse perspexerit, ob violatam servili macula curiae dignitatem congruenti poena adficiet:
von thilo936 am 25.01.2023
Wenn der Provinzgouverneur entdeckt, dass jemand, der als Ädil tätig ist, tatsächlich sein Sklave ist, und feststellt, dass er dieses Amt angestrebt hat, während er sich seiner Sklavenstatus vollständig bewusst war, wird er eine angemessene Strafe für die Beschädigung der Würde des Rates durch diese Sklavenschande verhängen.
von jonna925 am 19.11.2018
Der Provinzgouverneur wird, wenn er erkennt, dass derjenige, der das Amt des Ädils ausübt, sein Sklave ist, und wenn er wahrnimmt, dass dieser die Ädilität angestrebt hat, ohne seine Herkunft zu verleugnen, eine angemessene Strafe verhängen aufgrund der durch eine sklavische Befleckung verletzten Würde der Kurie.