Si quis servos crediderit accusandos, non prius ad corporum tormenta veniatur, quam se vinculo subscriptionis adstrinxerit.
von nelli.z am 21.01.2022
Wenn jemand Sklaven für beschuldigenswert hält, soll nicht eher zur Folter ihrer Körper geschritten werden, bevor er sich nicht durch eine schriftliche Erklärung gebunden hat.
von lias.g am 28.10.2019
Wenn jemand Sklaven beschuldigen will, darf er nicht körperlicher Folter unterzogen werden, bevor er sich nicht durch eine unterschriebene Erklärung selbst verpflichtet hat.