Factum sponte se praecipitantis innocenti criminis periculum adferre non potest.
von carina971 am 12.02.2017
Der freiwillige Suizid einer Person kann einen unschuldigen Einzelnen nicht der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.
von jasmin.952 am 10.09.2014
Die freiwillige Handlung einer Person, die sich selbst hinabstürzt, kann einer unschuldigen Person keine Gefahr eines Verbrechens bereiten.