Quam dispositionem si quis iudicum numerariorum vel curialium mutilandam esse crediderit, interminationi quam vestra sedes statuerit subiacebit.
von piet838 am 23.10.2013
Sollte ein Richter, Buchhalter oder Gerichtsbeamter versuchen, diese Verfügung zu manipulieren, wird er der Strafe unterliegen, die Ihre Behörde festgelegt hat.
von tilda.n am 24.05.2018
Sollte einer der Richter, Verwaltungsbeamten oder Hofbediensteten diese Verfügung als verstümmelt betrachten, wird er der Androhung unterliegen, die Ihre Behörde festgelegt hat.