Semel securitatem de refusione munerum emissam ab alio iudice non liceat refricari; et ideo spectabilitas tua saluberrimae ac iustissim1e praeceptionis formam secuta prohibebit in posterum eos ad discussionem transacti muneris constringi, quos claruit accepta securitatis prosperitate laetari.
von lola.t am 14.06.2023
Sobald eine Sicherheit bezüglich der Rückerstattung von Pflichten von einem anderen Richter ausgestellt wurde, darf sie nicht wieder aufgerollt werden. Und daher soll Eure Vortrefflichkeit gemäß der Form dieser höchst heilsamen und gerechten Vorschrift in Zukunft diejenigen untersagen, die zu einer Erörterung einer abgeschlossenen Pflicht gezwungen werden, von denen es offenkundig ist, dass sie sich am erhaltenen Wohlergehen der Sicherheit erfreuen.
von michelle9952 am 03.09.2022
Eine Entlastungsbescheinigung für die Rückerstattung von Pflichten, die einmal von einem anderen Richter ausgestellt wurde, kann nicht erneut angefochten werden. Daher sollte Eure Exzellenz dieser wohlbegründeten und gerechten Verfügung folgen und künftige Versuche verhindern, Menschen zu einer Überprüfung bereits erfüllter Pflichten zu zwingen, wenn sie bereits eine gültige Entlastungsbescheinigung besitzen, die ihnen Gemütsruhe gibt.