Si pecuniam tibi non esse numeratam atque ideo frustra cautionem emissam et pignus datum probaturus es, in rem experiri potes:
von paulina.s am 10.11.2020
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen das Geld niemals gezahlt wurde und daher der Schuldschein ohne Grund ausgestellt und die Sicherheit gegeben wurde, können Sie rechtliche Schritte zur Rückerlangung Ihres Eigentums einleiten:
von mads826 am 02.12.2019
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen Geld nicht ausgezahlt wurde und daher eine Schuldverschreibung vergeblich ausgestellt und ein Pfand gegeben wurde, können Sie eine dingliche Klage erheben: