Si in rem communem cum ione mutuam sumpsisti pecuniam nec re nec sollemnitate verborum vos obligastis in solidum et post integrum solvisti, de restituenda tibi parte contra ionem experiri, ut debitum posceres, iudice cognoscente potes.
von oscar.911 am 04.11.2022
Wenn du für eine gemeinsame Angelegenheit mit Io Geld geliehen hast und ihr euch weder durch die Sache selbst noch durch feierliche Worte gemeinsam verpflichtet habt, und du danach vollständig gezahlt hast, kannst du gegen Io vorgehen, um dir einen Teil zurückzuerstatten, sodass du die Forderung unter Kognition eines Richters geltend machen kannst.
von filip.u am 08.07.2022
Wenn du mit Io Geld für einen gemeinsamen Zweck geliehen hast und ihr euch nicht formal zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet habt, du aber den gesamten Betrag bezahlt hast, kannst du rechtliche Schritte gegen Io einleiten, um deinen Anteil der Schuld gerichtlich zurückzufordern.