Non adversus te creditores, qui mutuam pecuniam sumpsisti, sed eius, cui hanc credideras, heredes experiri contra iuris evidenter postulas formam.
von mustafa.88 am 27.10.2024
Nicht gegen die Gläubiger, die das Geld geliehen haben, sondern sondern gegen die Erben desjenigen, dem du dieses geliehen hattest, forderst du offensichtlich ein Vorgehen entgegen der Rechtsform.
von joanna.88 am 15.12.2021
Sie stellen offensichtlich einen rechtswidrigen Antrag, indem Sie rechtliche Schritte gegen Ihre Gläubiger einleiten, die das Geld geliehen haben, anstatt gegen die Erben der Person, der Sie es geliehen hatten.