Nam intentio dati pignoris neque redditae pecuniae non aliter tenebit, quam si de fide debiti constiterit.
von oskar8945 am 21.04.2016
Eine Forderung bezüglich der Stellung von Sicherheiten und der Nichtrückerstattung der Zahlung ist nur dann gültig, wenn die Existenz der Schuld nachgewiesen werden kann.
von livia.g am 20.05.2016
Eine Forderung wegen eines gegebenen Pfandes und nicht zurückgezahlten Geldes wird nur dann Bestand haben, wenn der Nachweis der Schuld erbracht worden ist.