Nam intentio dati pignoris neque numeratae pecuniae non aliter tenebit, quam si de fide debiti constiterit.
von jonathan.h am 12.12.2023
Eine Pfandvereinbarung ohne tatsächliche Geldzahlung ist nur dann gültig, wenn die Existenz der Schuld nachgewiesen wurde.
von alicia.r am 23.08.2021
Eine Verpfändung oder nicht ausgezahltes Geld wird nur dann rechtsgültig sein, wenn die Sicherheit der Schuld nachweislich feststeht.