Si pecuniam tibi non esse numeratam atque ideo frustra cautionem emissam adseris et pignus datum probaturus es, in rem experiri potes:
von amalia.o am 27.11.2013
Wenn Sie behaupten, dass Ihnen Geld nicht ausgezahlt wurde und daher eine schriftliche Bestätigung vergeblich ausgestellt wurde, und wenn Sie beabsichtigen, die Übergabe eines Pfands zu beweisen, können Sie eine dingliche Klage erheben:
von mathis.p am 02.08.2021
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Geld nie erhalten haben, wodurch die Schuldverschreibung ungültig wird, und zudem beweisen können, dass Sie Sicherheiten gegeben haben, können Sie einen Eigentumsanspruch geltend machen: