Singuli universique iudices cognoscant in publicis criminibus non oportere emendicatis suffragiis decretorum aut relationibus a publicis personis destinandis credere, sed rei veritatem requirere.
von charlotte872 am 19.10.2024
Alle Richter sollten verstehen, dass sie in Strafsachen nicht auf eingeholte Meinungen über Verfügungen oder Berichte von Amtsträgern vertrauen dürfen, sondern stattdessen die tatsächliche Wahrheit ermitteln sollten.
von jayden9896 am 20.12.2014
Alle Richter, einzeln und gemeinsam, sollen wissen, dass es bei öffentlichen Straftaten nicht angemessen ist, auf erbetene Meinungen von Beschlüssen oder auf Berichte öffentlicher Personen zu vertrauen, sondern die Wahrheit der Sache zu ermitteln.