Tunc convenit potentiores viros adesse iudiciis, cum eorum praesentiam in criminibus publicis per inscriptionem causa deposcat, licet in pecuniariis causis per procuratores lites sustineant.
von lotta973 am 15.04.2020
Hochrangige Beamte sollten Gerichtsverfahren nur dann persönlich beiwohnen, wenn Strafsachen ihre Anwesenheit durch förmliche Anklage erfordern, wobei sie Finanzfälle durch ihre Rechtsvertreter abwickeln können.
von ecrin.c am 02.10.2013
Es ziemt sich, dass mächtigere Männer bei Gerichtsverhandlungen anwesend sind, wenn die Sache durch förmliche Anklage ihre Anwesenheit bei öffentlichen Verbrechen erfordert, obwohl sie in Geldangelegenheiten Rechtsstreitigkeiten durch Prozessbevollmächtigte führen können.