In causis criminalibus dignum est, ut inscriptiones proponantur, quae magnitudinem videlicet criminis tempusque designant, ut alterutram partem digna legum tenere possit auctoritas.
von lilya853 am 02.02.2019
In Strafsachen ist es angemessen, dass formelle Anklagen erhoben werden, die sowohl die Schwere des Verbrechens als auch den Zeitpunkt seiner Begehung eindeutig bezeichnen, damit das Gesetz beide Seiten des Falls angemessen behandeln kann.
von carla.k am 09.07.2018
In Strafsachen ist es angemessen, dass Anklageschriften vorgelegt werden, die tatsächlich das Ausmaß des Verbrechens und dessen zeitlichen Kontext bezeichnen, damit die Autorität der Gesetze beide Parteien zur Rechenschaft ziehen kann.