In causis criminalibus dignum est, ut inscriptiones proponantur, quae magnitudinem videlicet criminis tempusque designant, ut alterutram partem digna legum tenere possit auctoritas.
von johanna9935 am 28.04.2021
In Strafsachen ist es angemessen, dass Anklageschriften vorgelegt werden, die das Ausmaß des Verbrechens und die Zeit bezeichnen, damit die rechtmäßige Autorität der Gesetze beide Parteien in Gewalt haben kann.
von jamie.f am 20.12.2022
In Strafsachen müssen förmliche Anklagen eingereicht werden, die sowohl die Schwere des Verbrechens als auch den Zeitpunkt seines Geschehens präzisieren, damit das Recht angemessen mit beiden Seiten des Falls umgehen kann.