Prius est, ut criminibus, quae tibi ut graviora ab adversario tuo obiciuntur, caedis atque vulnerum respondeas, et tunc ex eventu causae iudex aestimabit, an tibi permittendum sit eundem accusare, tametsi prior inscriptionem deposuisti.
von mattis.e am 02.12.2013
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich zu den Verbrechen, die Ihnen von Ihrem Gegner als schwerwiegender vorgeworfen werden - namentlich Mord und Körperverletzung - äußern, und sodann wird der Richter aufgrund des Verfahrensausgangs beurteilen, ob Ihnen gestattet werden soll, dieselbe Person anzuklagen, obwohl Sie zuvor die Anschuldigung eingereicht hatten.
von louis.849 am 23.07.2024
Du musst zunächst auf die schwereren Verbrechen des Mordes und der Körperverletzung antworten, die dein Gegner dir vorgeworfen hat, und dann wird der Richter basierend auf dem Ausgang des Verfahrens entscheiden, ob dir erlaubt wird, ihn zu verklagen, obwohl du die Anklage zuerst eingereicht hast.