Nihil sibi deflectens a iustitia indignatio cognitorum, nihil venalis exigentium terror in eas, quae aut innocentia securae aut principalis sunt honore munitae, intellegat licere personas ad inferendas iniurias corporales.
von kevin.i am 17.06.2017
Es verstehe weder die Entrüstung der Rechtsvertreter, die nichts von der Gerechtigkeit abweichen, noch der Terror käuflicher Männer, dass es erlaubt sei, gegen jene Personen körperliche Verletzungen zuzufügen, die entweder in ihrer Unschuld sicher sind oder durch vornehmliche Ehre geschützt werden.
von greta.835 am 15.06.2018
Weder der Zorn der Richter, die vollkommen gerecht bleiben müssen, noch die Drohungen bestechlicher Beamte, die Bestechungsgelder suchen, sollten meinen, sie hätten die Erlaubnis, körperliche Schäden denjenigen zuzufügen, die entweder durch ihre Unschuld oder durch ihre Amtsstellung geschützt sind.