Qui liberos infamandi gratia dixerunt servos, iniuriarum conveniri posse non ambigitur.
von thea.903 am 21.04.2018
Wer freie Personen in diffamierender Absicht als Sklaven bezeichnet hat, bei dem steht außer Zweifel, dass er wegen Verleumdung verklagt werden kann.
von yasin.831 am 04.02.2021
Es besteht kein Zweifel, dass Personen, die freie Individuen fälschlicherweise als Sklaven bezeichnen, um sie zu verleumden, auf Schadensersatz verklagt werden können.