Auctore laudato si evicta res est, fideiussorem, etiamsi agi causam ignoraverit, conveniri evictionis nomine posse non ambigitur.
von nick9877 am 16.03.2021
Wenn die Immobilie nach der Bestätigung des Verkäufers vom Käufer zurückgefordert wurde, besteht kein Zweifel, dass der Bürge wegen Eigentumsräumung in Anspruch genommen werden kann, selbst wenn er keine Kenntnis vom laufenden Rechtsverfahren hatte.
von jessica.847 am 28.06.2015
Es wird nicht bezweifelt, dass der Bürge, auch wenn er von dem Rechtsstreit keine Kenntnis hatte, im Fall einer Eigentumsfreistellung nach Lobpreisung des Verkäufers in Anspruch genommen werden kann.