Non dubitatur, etsi specialiter venditor evictionem non promiserit, re evicta ex empto competere actionem.
von liah.g am 03.09.2023
Es besteht kein Zweifel, dass der Käufer auch dann eine Rechtsklage auf Grundlage des Kaufvertrags erheben kann, wenn der Verkäufer keine spezifische Garantie gegen Eigentumsverslust gegeben hat, wenn das Eigentum durch einen Rechtsmangel verloren geht.
von aliyah.9856 am 17.10.2020
Es wird nicht bezweifelt, dass, obwohl der Verkäufer die Schutz gegen Eigentumsansprüche nicht ausdrücklich versprochen hat, bei Enteignung eine Kaufklage zur Verfügung steht.