Iniuriarum actio tibi duplici ex causa competit, cum et maritus in uxoris pudore et pater in existimatione filiorum propriam iniuriam pati intelleguntur.
von milena.k am 25.07.2022
Du hast das Recht, eine Schadensersatzklage aus zwei Gründen einzureichen, da sowohl ein Ehemann als persönlich verletzt gilt, wenn die Ehre seiner Frau geschädigt wird, als auch ein Vater, wenn der Ruf seiner Kinder beschädigt wird.
von ahmet.827 am 06.04.2017
Eine Klage wegen Verletzung steht dir aus doppeltem Grund zu, da sowohl ein Ehemann in der Ehre seiner Ehefrau als auch ein Vater in der Reputation seiner Kinder als eigene Verletzung verstanden werden.