Nec tamen iniuria stellionatus crimine petetur, cum sciens alienam rem te non consentiente velut propriam suo nexuit creditori.
von monika.9829 am 26.11.2024
Und dennoch wird er nicht zu Unrecht der Urkundenfälschung beschuldigt werden, wenn er wissentlich fremdes Eigentum, ohne deine Zustimmung, gleichsam als wäre es sein eigenes, seinem Gläubiger verpfändet.
von luzie.k am 12.02.2018
Es wird vollkommen gerechtfertigt sein, ihn des Betrugs anzuklagen, da er wissentlich fremdes Eigentum ohne Ihre Zustimmung seinem Gläubiger als wäre es sein eigenes verpfändet hat.