Qui rem propriam conduxit existimans alienam, dominium non transfert, sed inefficacem conductionis contractum facit.
von conor.871 am 15.01.2020
Wenn jemand sein eigenes Eigentum irrtümlich für fremdes Eigentum hält, wird kein Eigentumsübertrag vorgenommen und der Mietvertrag wird unwirksam.
von yusef.j am 09.12.2021
Derjenige, der seine eigene Sache gemietet hat und dabei annahm, sie gehöre einem anderen, überträgt kein Eigentum und schließt lediglich einen unwirksamen Mietvertrag ab.