Ne quis sine sacrilegii crimine desiderandum intellegat gerendae ac suscipiendae administrationis officium intra eam provinciam, in qua provincialis et civis habetur, nisi hoc cuidam ultronea liberalitate per divinos adfatus imperator indulgeat.
von lennard.858 am 14.07.2018
Es soll niemand ohne das Verbrechen des Sakrilegs verstehen, dass das Amt der Verwaltung, das zu führen und zu übernehmen ist, innerhalb jener Provinz begehrenswert sei, in der er als Provinzangehöriger und Bürger gilt, es sei denn, der Kaiser gewähre dies jemandem durch freiwillige Großzügigkeit vermittels göttlicher Verlautbarungen.
von andre834 am 10.05.2022
Niemand sollte es wagen, ein Verwaltungsamt in der Provinz anzustreben, in der er als Einwohner und Bürger gemeldet ist, da dies als Sakrileg gelten würde, es sei denn, der Kaiser erteilt durch einen kaiserlichen Erlass ausdrücklich die Erlaubnis.