Quod adhibitus ad testamentum commilitonis scribendum iussu eius servum tibi adscripsisti, pro non scripto habetur et ideo id legatum petere non potes.
von enno.l am 25.10.2022
Da du gebeten wurdest, das Testament eines Kameraden zu verfassen und auf dessen Anweisung hin einen Sklaven für dich als Erben eingesetzt hast, gilt diese Verfügung als ungültig, und folglich kannst du diese Erbschaft nicht beanspruchen.
von erik909 am 25.02.2020
Weil du, nachdem du zur Niederschrift des Testaments eines Mitkämpfers aufgefordert wurdest, auf dessen Anweisung einen Sklaven für dich selbst eingetragen hast, wird dies als nicht geschrieben betrachtet, und daher kannst du dieses Vermächtnis nicht beanspruchen.