Pecuniam, quam tibi a matre debitam fuisse dicis, ab heredibus eius coheredibus tuis pro parte tibi competenti petere debes.
von nikita978 am 15.05.2024
Das Geld, welches du von deiner Mutter geschuldet sagst, musst du von ihren Erben, deinen Miterben, entsprechend deinem zustehenden Anteil fordern.
von eileen.a am 03.07.2022
Du solltest deinen Anteil des Geldes, den du von deiner Mutter geschuldet sagst, von ihren Erben, die auch deine Miterben sind, geltend machen.