Quae in testamento uxoris maritus sua manu legata sibi adscripserit, pro non scriptis habentur, et legis corneliae poena, si venia impetrata non est, locum habet.
von elli.w am 06.01.2014
Diejenigen Vermächtnisse, die ein Ehemann mit eigener Hand in das Testament seiner Ehefrau für sich selbst eingeschrieben hat, gelten als nicht geschrieben, und die Strafe der Lex Cornelia findet Anwendung, wenn keine Begnadigung erwirkt wurde.
von benett.w am 15.06.2021
Vermächtnisse, die ein Ehemann eigenhändig in das Testament seiner Ehefrau für sich selbst einträgt, gelten als ungültig, und die Strafen des Cornelischen Gesetzes finden Anwendung, sofern keine Begnadigung erwirkt wurde.