Impossibilis condicio in institutionibus et legatis nec non in fideicommissis et libertatibus pro non scripto habetur.
von aurora.965 am 16.03.2018
Jede unmögliche Bedingung bei Erbschaftsanordnungen, Vermächtnissen, Treuhandgeschäften oder Freilassungen wird als nicht geschrieben betrachtet.
von ada.y am 14.08.2020
Eine unmögliche Bedingung bei Erbeinsetzungen und Vermächtnissen sowie bei Fideikommissen und Freiheitserklärungen gilt als nicht geschrieben.