Nullis vero criminationibus implicanda sunt remedia humanis quaesita corporibus aut in agrestibus locis innocenter adhibita suffragia, ne maturis vindemiis metuerentur imbres aut ruentis grandinis lapidatione quaterentur, quibus non cuiusque salus aut aestimatio laederetur, sed quorum proficerent actus, ne divina munera et labores hominum sternerentur.
von annabell.962 am 04.11.2013
Wahrlich, keine Anschuldigungen dürfen die Heilmittel belasten, die für menschliche Körper gesucht oder an ländlichen Orten unschuldig angewandt werden, damit nicht zur Zeit der reifen Weinlese Regenfälle befürchtet oder sie vom Steinschlag des stürmenden Hagels getroffen werden, wodurch weder jemandes Sicherheit noch Ruf geschädigt würde, sondern deren Handlungen nützlich wären, auf dass göttliche Gaben und die Mühen der Menschen nicht zunichte gemacht werden.
von lenny.934 am 25.03.2016
Wir sollten Heilmittel für menschliche Körper oder harmlose Schutzmaßnahmen in ländlichen Gebieten nicht kriminalisieren, die verhindern sollen, dass Regen die Weinlese bedroht oder Hagel die Ernte schädigt. Diese Praktiken schaden niemandes Wohlergehen oder Ruf, sondern helfen stattdessen den Menschen, sowohl göttliche Gaben als auch menschliche Arbeit vor der Zerstörung zu bewahren.