Sin vero uxor matrimonio sub praefato modo dissoluto rebus humanis exempta fuerit, nihil de tempore, quousque servos eos propter memoratam causam permanere deceat, adiciunt.
von leander.939 am 09.06.2013
Wenn jedoch die Ehefrau, nachdem die Ehe auf vorerwähnte Weise aufgelöst wurde, aus den menschlichen Angelegenheiten geschieden ist, fügen sie nichts über den Zeitraum hinzu, bis zu welchem es sich gebührt, dass jene Sklaven aufgrund der erwähnten Ursache verbleiben.
von ida.9986 am 25.10.2015
Stirbt jedoch die Ehefrau, nachdem die Ehe auf die zuvor genannte Weise beendet wurde, präzisieren sie nicht, wie lange diese Sklaven aus dem zuvor genannten Grund in ihrer Position verbleiben sollen.