In adulterii quaestione ab omni familia non solum mariti, sed etiam uxoris, quae tamen tunc temporis domi fuerit, quo adulterium dicatur admissum, quaerendum est sine defensione cuiusquam.
von matti.r am 10.11.2020
Bei einer Untersuchung wegen Ehebruchs müssen alle Hausangestellten befragt werden - sowohl jene des Ehemanns als auch jene der Ehefrau, die zum Zeitpunkt des angeblichen Ehebruchs im Haus anwesend waren - und niemand sollte von der Befragung ausgenommen werden.
von mari.a am 25.10.2021
Bei der Untersuchung des Ehebruchs muss von der gesamten Hausgemeinschaft, und zwar nicht nur des Mannes, sondern auch der Ehefrau, die zu jener Zeit im Haus war, in der der Ehebruch begangen worden sein soll, ohne Verteidigung irgendeiner Person ermittelt werden.