Supererat crimini, quod nisi duorum esse non poterat, reliqua pars ultionis; sed maritum non sine aliqua reprehensione patientiae amor uxoris retardabat, quam quidem etiam post delatum adulterium domi habuerat quasi contentus aemulum removisse.
von aaliyah.938 am 01.04.2018
Es gab noch unerledigte Angelegenheiten bezüglich des Verbrechens, das zwei Personen involvieren musste, aber die Liebe des Ehemanns zu seiner Frau hielt ihn davon ab, seine Rache zu vollenden, wobei einige ihn für seine Geduld kritisierten, da er sie sogar nach der Entdeckung des Ehebruchs zu Hause behalten hatte, scheinbar zufrieden damit, ihren Liebhaber losgeworden zu sein.
von pepe8958 am 01.04.2018
Der verbleibende Teil der Rache blieb für das Verbrechen, das nicht anders als zwei Personen zugehören konnte; aber die Liebe zu seiner Frau hielt den Ehemann zurück, nicht ohne gewisse Kritik an seiner Geduld, den er tatsächlich selbst nach der gemeldeten Untreue zu Hause behalten hatte, als sei er zufrieden, den Rivalen entfernt zu haben.